Veröffentlicht am: 21.03.2025
Bekanntmachung 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilersbach im Parallelverfahren für den Teilbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Reifenberg Süd-West"
Bekanntmachung der Öffentlichen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeindetrat der Gemeinde Weilersbach hat in seiner Sitzung am 16.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reifenberg Süd-West" gefasst. Da der Bebauungsplan nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäߧ 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Daher wurde parallel die 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans beschlossen.
Die Unterlagen finden Sie hier: