Breitband Internet, Förderprogramm 2

Breitband-Internet, Förderprogramm 2
 

Die Gemeinde Weilersbach beteiligt sich zum zweiten Mal am Breitband Förderprogramm des Freistaates Bayern.

Ziel dieses 2. Verfahrens ist es, die restlichen geförderten „Weißen Flecken - Breitbandanschlüsse unter 30 Mbit/s im Download“ zu erschließen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (02.12.2020)

Die Stellungnahme der Gemeinde Weilersbach zum Kooperationsvertrag mit der Firma M-net Telekommunikations GmbH kann am Ende dieser Seite unter Downloads eingesehen werden.

 

Phase 6: Zuwendungsbescheid (12.10.2020)

Der Gemeinde Weilersbach ist am 07.10.2020 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden.

 

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (26.06.2020)

Bekanntmachung der Gemeinde Weilersbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads „Gemeinde Weilersbach Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung.

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (04.11.2019)

Die Gemeinde Weilersbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Gemeinde Weilersbach bittet mit den unten im Donwload-Bereich zur Verfügung gestellten Unterlagen „Bekanntmachung Auswahlverfahren“ und „Karte Erschließungsgebiet“, Angebote bis zum 14.01.2020 einzureichen.


Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe der Angebote bis Freitag, den 31.01.2020, verlängert wurde
 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (04.11.2019)

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Weilersbach ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.Die Ergebnisse der Markterkundung finden Sie am Ende der Seite unter Downloads in der Datei „Markterkundung Ergebnis“.

 

Förderschritt  2: Markterkundung Bekanntmachung (19.02.2019)

Die Gemeinde Weilersbach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

 Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

 Die Gemeinde Weilersbach bittet daher mit der hier hinterlegten Anfrage alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 02.04.2019 an der Markterkundung zu beteiligen.

 Die Bekanntmachung zur Markterkundung der Gemeinde Weilersbach finden Sie am Ende der Seite unter Downloads. 

 

Förderschritt 1: Bestandsaufnahme - Ist-Versorgung (19.02.2019)

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand zur Verfügung stehender Informationen und/oder öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. 

 
Die Breitband Ist-Versorgung der Gemeinde Weilersbach finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads.