Breitband Internet, Förderprogramm 1

Breitband-Internet, Förderprogramm 1
 

Die Gemeinde Weilersbach beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

 

Phase 8: Fördersteckbrief (13.10.2016)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 (Fördersteckbrief) der Richtlinie des

Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können am Ende dieser Seite unter Downloads eingesehen werden.

 

Phase 7: Kooperationsvertrag (10.10.2016)

Die Stellungnahme der Gemeinde Weilersbach zum Kooperationsvertrag kann am Ende dieser Seite unter Downloads eingesehen werden.

 

Phase 6: Zuwendungsbescheid (23.09.2016)

Der Gemeinde Weilersbach ist am 20.09.2016 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Finanzminister Dr. Markus Söder übergab den Förderbescheid zum Breitbandausbau an den Ersten Bürgermeister Gerhard Amon.

Ein Bild der Überreichung des Förderbescheides kann am Ende dieser Seite unter Downloads eingesehen werden.
 

Phase 5: Auswahlverfahren Ergebnis (18.03.2016)

Die Gemeinde Weilersbach hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen.

Diese Auswahlentscheidung kann am Ende dieser Seite unter Downloads eingesehen werden.

Phase 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (14.09.2015) 

Die Gemeinde Weilersbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kirchehrenbach(http://www.vg-kirchehrenbach.de/index.php?id=1709,241 Die Angebote sind bis zum 16.11.2015 einzureichen.

 

ACHTUNG:

Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe der Angebote bis zum Freitag, 11.12.2015; 12.00 Uhr verlängert wurde.

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads

 

Phase 3: Markterkundung Ergebnis (01.09.2015)

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Weilersbach vom 09.01.2015 bis zum 25.02.2015 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung der Gemeinde Weilersbach finden Sie am Ende der Seite unter Downloads.
 

Phase 2: Markterkundung Bekanntmachung (30.12.2014)

Die Gemeinde Weilersbach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Gemeinde Weilersbach bittet daher mit der hier hinterlegten Anfrage alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 25.02.2015 an der Markterkundung zu beteiligen.

Die Markterkundung der Gemeinde finden Sie am Ende der Seite unter Downloads. 

 

Phase 1: Bestandsaufnahme - Ist-Versorgung

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (30.12.2014) 
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. 

Die Ist-Versorgung der Gemeinde finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads.